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Die Problematik der Patientenverfügungen

ID: 2019-11-2164-A-19082
Оригинальная статья (свободная структура)
ФГБОУ ВО Саратовский ГМУ им. В.И. Разумовского Минздрава РФ

Резюме

Heute die Problematik der Patientenverfügungen ist in Russland sehr diskutiert. Einige finden, dass es nötig ist, die Patientenverfügung in die Praxis einführen. Trotzdem ist die Patientenverfügung in Russland verboten. In diesem Artikel wird dieses Problem behandelt, weil in Deutschland im Bundestag dazu Gesetze beschlossen sind. Es wird einige Statistiken analysiert und verschiede Vermutungen vorbringt, warum es solche Trennung zwischen Prozentwerten in der Statistik gibt.
Die moderne Medizin verlängert unser Leben, aber nicht immer zum Wohle jedes Einzelnen. Der medizinische Fortschritt bringt es mit sich: Krankheiten und Gehirn­verletzungen, die vor wenigen Jahrzehnten tödlich endeten, sind heute behandel­bar. Das hört sich zunächst gut an. Doch es gibt eine Kehrseite: Langandauerndes, chronisches Leiden ohne Aussicht auf Heilung, intensivmedizinisch verlängerbares Sterben, dauerhafte Bewusstlosigkeit.

Ключевые слова

Medizin, Sterbehilfe, Patientenverfügung

Статья


Im Zusammenhang damit entsteht die Frage: Wer regelt die Angelegenheiten, wenn man selbst es nicht mehr kann? Da kann eine Patientenverfügung in Kraft treten. Hier entsteht auch eine Frage, ob die Familie von Patienten das wirklich human findet, weil die Mehrheit verschiedene Möglichkeiten zum Verlangen des Lebens versuchen möchten werden. Es tritt sehr oft, dass es diese Möglichkeiten gibt, aber der Arzt muss doch die Auswahl des Patientes befolgen. In dieser Situation muss der Arzt seine professionelle und soziale Weise aufbewahren und nicht nur seine Kompetenz und Professionalismus zeigen, sondern auch die entsprechende Vorbereitung dazu haben. Über zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, auch mit ärztlicher Hilfe ihr Leiden abkürzen zu können. Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für ihn entscheiden müssen. In einer Patientenverfügung bekundet man als Unterzeichner Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege und wahrt somit das Recht auf Selbstbestimmung. Sollte man nicht mehr in der Lage sein, eigenen Willen zu äußern, tritt die Patientenverfügung in Kraft.

Mit absoluter Mehrheit hat der deutsche Bundestag ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patienten-verfügungen im Zivilrecht verankert. Es ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Danach muss eine Patientenverfügung schriftlich sein. Aber auch der mündlich geäußert Wille ist zu berücksichtigen, dabei kommt es zudem darauf an, ob eine medizinische Indikation überhaupt noch besteht. Es gibt Standard-Patientenverfügung und Optimale. Beim Optimalen kann man auch irgendwelche persönliche Sachen anfertigen.

Aus zwei Statistiken haben wir verstanden, dass dieses Thema in der Gesellschaft sehr aktuell ist. Sie zeigen die Verbreitung von Patientenverfügungen im Jahr 2014. Eine Statistik zeigt, dass Mehrheit von Menschen, die Patientenverfügung haben, aus jungerer Generation ist. Das ist im Durchschnitt 54%. Während der Anteil den Menschen mit Patientenverfügung aus ältere Generationen nur ungefähr 14 % beträgt. Zweite Diagramm zeigt, dass fast gleiche Prozent von Menschen mit verschiedener Ausbildung schon Patientenverfügung haben. Der Anteil beträgt ungefähr 23%. Man kann vermuten, dass Menschen mit Ausbildung dieses Problem gut verstehen und deshalb Patientenverfügung haben wollen. Aber so ist es nicht. Es ist umgekehrt.

Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Tatsächlich findet sich aber heute kaum ein Mediziner, der darüber überhaupt nur zu sprechen bereit ist. Diese für viele Menschen äußerst problematische Situation soll zukünftig noch verschärft werden. Gegenwärtig zeichnet sich eine parlamentarische Mehrheit zumindest für ein Verbot von sogenannter "organi-sierter" Suizidhilfe etwa durch entsprechende Vereine ab. Das darf nach Auffassung eines breiten Bündnisses humanistischer Organisationen nicht hingenommen werden. Sie fordern, die derzeit geltende Straffreiheit der Suizidhilfe in keiner Weise einzuschränken. Suizidhilfe ist bei einem freiwillensfähigen Patienten bisher keine Straftat, weder bei Einzelpersonen noch bei Sterbebegleitung, die von Vereinen organisiert ist. Zum Schluss kann man sagen, dass dieses Thema gar nicht einseitig ist. Wie viel gibt es Menschen, so viel gibt die Meinungen. Es ist sehr individuell. Man kann nicht alle Situationen vorhersagen. Einerseits hilft es Verwandten, die ernst in solchen Fall etwas entscheiden nicht könnten. Andererseits, das Leben ist für uns ein wertvolles Geschenk. Deshalb müssen wir unseres Leben schätzen. Jeder muss für sich selbst das entscheiden, was man will.

Литература

1. Süddeutsche Zeitung (15.09.2015): „Traditionelle Patientenverfügung gescheitert“. http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-am-lebensende-es-ist-nie-z...
2. Deutsches Ärzteblatt (23.10.2015): Aussagekraft von Patientenverfügungen in Akutsituationen. http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=172637
3. Deutsches Ärzteblatt (15.11.2013): Probleme durch pauschale Formulierungen. http://www.aerzteblatt.de/archiv/149204/Umgang-mit-Patientenverfuegungen... Formulierungen
4. http://en.wikipedia.org/wiki/patientenverfügung
5. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Patientenverfügung. Leiden – Krankheit – Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? 2010.

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